Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der jeweilige Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments durch eine(n) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) ermittelt.

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen,

  • die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
  • die körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbständig kompensieren können.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate bestehen.

Folgende Bereiche sind für die Begutachtung relevant:

Selbstversorgung
z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Erkennen von Risiken und Gefahren

Mobilität
z.B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Treppensteigen, Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
z.B. in Bezug auf Medikation, Besuch von Ärzten/Therapeuten

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
z.B. Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen, Schlafen, Kontaktpflege zu anderen Personen