Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt ein(e) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) einen der nachfolgenden Pflegegrade fest:
Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt ein(e) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) einen der nachfolgenden Pflegegrade fest:
PFLEGEGRAD 1:
geringe Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 2:
erhebliche Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 3:
schwere Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 4:
schwerste Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 5:
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung