Leistungsbeschreibung und Entgeltverzeichnis nach § 89 SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung)
Häusliche Pflegehilfen
Leistungsbeschreibung und Entgeltverzeichnis nach § 89 SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung)
Die nachfolgenden Leistungskomplexe beschreiben verrichtungsbezogene Leistungen für Pflegebedürftige in Bayern. Dabei sind den jeweiligen Leistungskomplexen die Leistungsart und die Leistungsinhalte zugeordnet.
Der Pflegebedürftige wählt im Rahmen seines Grades der Selbständigkeit die Leistungskomplexe aus, die der Pflegedienst für ihn erbringen soll.
Zu diesem Zweck berät der Pflegedienst den Pflegebedürftigen. Der Pflegedienst erstellt für die von ihm regelmäßig zu erbringenden Leistungen einen Kostenvoranschlag, aus dem die Aufwendungen der Pflegekasse und die des Pflegebedürftigen zu entnehmen sind.
Will der Pflegebedürftige in der individuellen Pflegesituation weitere Leistungen in Anspruch nehmen, ist der Kostenvoranschlag entsprechend zu ergänzen. Dies gilt nicht bei nur vorübergehender Änderung der erbrachten Leistungen.
Die Leistungsinhalte im Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung werden in Form von aktivierender Pflege erbracht. Wenn Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst erbringen, wird vom Pflegedienst auf die notwendigen prophylaktischen pflegerischen Maßnahmen hingewiesen.
Die mit der/dem LeistungsnehmerIn vereinbarten Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf, den vorhandenen Ressourcen des Pflegebedürftigen und den Fähigkeiten und Möglichkeiten beteiligter Pflegepersonen.
Die Leistungen werden von dem Pflegedienst, unter Berücksichtigung des Grades der Selbständigkeit, als Unterstützung, als teilweise bzw. vollständige Übernahme oder im Rahmen der Beaufsichtigung und Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht.
Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen incl. der Vor- und Nachbereitung abgegolten. Die Hausbesuchspauschalen sind nicht im Leistungskomplex enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.