Gute Pflege beginnt mit guter Beratung.
Wenn Sie bereits im Vorfeld die Weichen richtig stellen möchten, oder Sie bzw. ein Angehöriger pflegebedürftig wird, tauchen plötzlich viele offene Fragen auf.

Beratung

Gute Pflege beginnt mit guter Beratung.

Die Pflege einer/eines Angehörigen kann erfüllend sein, ist jedoch häufig nicht immer leicht zu bewältigen. Sie bedeutet oft eine große Herausforderung – dabei möchten wir Sie gerne unterstützen.

Wenn Sie bereits im Vorfeld die Weichen richtig stellen möchten, oder Sie bzw. ein Angehöriger in den Zustand der Pflegebedürftigkeit geraten, werden plötzlich viele offene Fragen auftauchen. Gerne beraten wir Sie, wie die Pflege mithilfe von Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung oder auch durch Angehörige sichergestellt werden kann.

Wir bieten Ihnen Orientierung im Bürokratiedschungel, zeigen Ihnen individuelle Hilfestellungen auf, um für Ihre Situation die beste Lösung zu finden und können Unterstützung für die praktische Durchführung der Pflege geben.

Damit die pflegebedürftige Person möglichst lange in vertrauter Umgebung beziehungsweise in der eigenen Häuslichkeit bleiben kann, bieten wir entsprechende Beratungen und Schulungen bei Ihnen vor Ort an.

Wir vermitteln Ihnen Sicherheit bei Fragen zu:
  • Körperpflege und Inkontinenz
  • Auswahl und Umgang mit Pflegehilfsmitteln
  • Transfer mit rückenschonenden Bewegungen
  • Pflegegerechter Gestaltung des Wohnumfeldes
  • Entlastungsangeboten
  • angemessenem Umgang mit Demenzerkrankten
  • individuellen Problemen

Weitere Beratungsleistungen sind:

  • Hilfestellung bei der Antragstellung Ihres Pflegegrades
  • Unterstützung im Widerspruchsverfahren
  • Hilfe beim Beantragen von Hilfsmitteln und sonstigen Zusatzleistungen
  • Beratung zu weiteren Themen in diesem Bereich

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson sind die Pflegegeldbezieher verpflichtet, einen Beratungsbesuch in der Häuslichkeit durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst wie folgt abzurufen:

  • Pflegegrad 1 – kann halbjährlich besucht werden
  • Pflegegrad 2 – Pflegegrad 3 – muss halbjährlich besucht werden
  • Pflegegrad 4 – Pflegegrad 5 – muss vierteljährlich besucht werden

Personen mit Pflegesachleitungsbezug sind berechtigt, in den oben genannten Zeiträumen einen zusätzlichen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen.

Zielsetzung dieser Einsätze ist es, den Pflegekassen durch unsere fachliche Einschätzung zu bescheinigen, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige sichergestellt ist. Dazu werden kurze pflegerische Fragestellungen beantwortet und Informationen zu Leistungen aus der Pflegeversicherung vermittelt.

Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die zuständige Pflegekasse.

Schulung in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI

Damit Sie, als Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, den täglichen Anforderungen der Pflege besser gewachsen sind, schulen unsere Pflegefachkräfte Sie ganz individuell bei Ihnen Zuhause. Wir bereiten Sie darauf vor, Ihre/n pflegebedürftige/n Angehörige/n fachgerecht versorgen zu können und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, pflegebedingte, körperliche und seelische Belastungen zu mindern.

Dabei werden Ihnen als Pflegeperson notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der eigenständigen Pflege vermittelt. Die Schulungsinhalte orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf und geben Antworten auf die Fragen hinsichtlich Ihrer persönlichen Pflegesituation.

Die Kosten trägt in der Regel Ihre Pflegeversicherung. Ein Angebot, welches Sie unbedingt wahrnehmen sollten.

Ansprechpartner:
Frau Karin Fischer
Tel.: +49 (0)8191 / 9286-10
beratung@sozialstation-landsberg.cas-a.de